Pflegestelle
Eine Pflegestelle nimmt einen Hund auf unbestimmte Zeit bei sich auf. Von der Pflegestelle aus wird der Hund weiter in ein festes Zuhause vermittelt. Der Hund soll die Möglichkeit haben, sich ggf. von Krankheit und Stress zu erholen und sich an ein Leben außerhalb des Tierheims zu gewöhnen. Die Hunde lernen auf ihrer Pflegestelle das Leben im Haus kennen, das Laufen an einer Leine und andere Dinge. Gerade ältere Hunde oder auch „übrig“ gebliebene Geschwister holen wir auf Pflegestellen
Auch für sogenannte „Rückläufer“, die aus diversen Gründen nicht in ihrer Familie bleiben und kurzfristig untergebracht werden müssen, sind Pflegestellen oft die einzige Möglichkeit, in Ruhe eine neue Heimat zu suchen und nicht wieder ins Ursprungsland zurück zu müssen.
Die Pflegestelle behält den Hund nicht länger als notwendig um wieder Platz für akute Notfälle zu bieten. Der Hund wird von der Pflegestelle kennengelernt, diese kann dadurch wichtige Charaktereigenschaften beschreiben, die zu einer erfolgreichen Vermittlung beitragen. Dem Hund kann ggf. der Besuch einer Hundeschule ermöglicht werden. Sehr alten oder kranken Hunden wird die Möglichkeit gegeben, noch einmal Liebe und Zuneigung zu erfahren und den letzten Weg nicht alleine gehen zu müssen.
Wir entscheiden immer mit der Pflegestelle gemeinsam, welcher Hund geeignet ist. Dabei kann die Pflegestelle natürlich auch Wünsche äußern. Bei einer Vermittlung des Pflegehundes legen wir großen Wert auf die Mitsprache der Pflegestelle.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, einen Pflegehund selber zu adoptieren , wenn man sich nicht mehr von ihm trennen möchte.
Als Pflegestelle müssen folgende Anforderungen gewährleistet sein:
- es muss genug Erfahrung im Umgang mit Hunden vorhanden sein
- die Pflegestelle muss aktiv bei der Vermittlung mitwirken, z.B. durch Aushänge (werden von Notfelle e.V. entworfen),
durch eigene Postings auf diversen Plattformen, durch Werbung im Bekanntenkreis - der Hund ist nicht mehr als max. 4-5 Stunden alleine.
- bei mehr als 5 Hunden ist eine Prüfung gem. §11 TierschutzGesetz erforderlich.
- Sollten eigene Hunde vorhanden sein, sollte es die Möglichkeit einer anfänglichen räumlichen Trennung geben falls erforderlich
Wenn Sie eine Pflegestelle anbieten möchten beantworten bitte unten stehende Fragen.
Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.